Kreis Düren: Alle Katzen und Kater, die in den 15 Städten und Gemeinden des Kreises Düren leben, müssen mit Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung zum 15. Januar 2020 durch einen Mikrochip gekennzeichnet, registriert und kastriert sein.
Herrenlose Katzen und Kater fristen häufig ein elendes Dasein, geplagt von Hunger und Krankheiten. Mit seiner Schutzverordnung möchte der Kreis Düren den Tieren dieses Leid ersparen. Ziel der Verordnung ist zudem, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern. Um die Verbindlichkeit der Halterpflichten zu unterstreichen, können Verstöße gegen die Schutzverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Bereits am 15. Juli 2019 hatte der Kreis Düren die Katzenschutzordnung erlassen.
Ansprechpartnerin im Kreishaus für alle Katzenhalter ist Dr. Elke Schelthoff, Tierschutzbeauftragte des Kreises Düren, unter der Rufnummer 02421/22-1911 oder per E-Mail an tierschutz@kreis-dueren.de.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Webseite: www.kreis-dueren.de/katzenschutz