Kreis Düren: Der Kreis Düren wird ein Bußgeldverfahren gegen einen örtlichen Schäfer einleiten. Grund ist die Lagerung von fünf verendeten Schafen auf dem Grundstück des Mannes. Die Tiere waren kurz vor Weihnachten beziehungsweise Silvester gestorben. Tierschützer hatten den Kreis mit Fotos und Videos darauf aufmerksam gemacht, dass die Tierleichen zum Teil unter einer Schubkarre oder anderen Behältern lagen.

 

Nach dem "Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" müssen Kadaver so gelagert werden, dass sie nicht für unbefugte Personen oder Tiere erreichbar sind. Verendete und getötete Tiere sollen in dafür vorgesehenen Behältnissen gelagert werden. Der Kreis geht davon aus, dass der Schäfer gegen diese Auflagen verstoßen hat. Zudem wird geprüft, ob ein Tierhalteverbot verhängt wird. Laut Tierschutzgesetz kann das geschehen, wenn sich erweist, dass einem Tier Leid und Schmerzen oder andere Schäden in erheblichem Maß zugefügt worden sind.

Weitere Prüfungen des Kreises Der Schäfer war Tierschützern bereits Ende November aufgefallen, weil ein Schaf stark humpelte. Wie sich nach Prüfung des Kreis-Veterinäramtes herausstellte, litt das Tier an entzündeten Klauen. Der Mann wurde aufgefordert, einen Klauenschneider zu engagieren. Dies ist geschehen. Veterinäre des Kreises hatten den Hof im Dezember noch zweimal unangekündigt kontrolliert. Die verendeten Schafe sind zwischenzeitlich abtransportiert worden. Es handelt sich um ein Muttertier und drei Junge, die alle bei der Geburt gestorben sind, zudem um ein weiteres erwachsenes Schaf.

Die Anlage wird künftig weiter vom Kreis Düren kontrolliert, nicht nur vom Veterinär-, sondern auch vom Umweltamt, das prüfen wird, ob alle umweltrechtlichen Standards eingehalten werden. Zuletzt waren auf dem Hof größere Mengen Müll oder sonstiger Unrat gefunden worden.