Hürtgenwald / Nideggen: Am Sonntag führte die Dürener Polizei unterstützt von Fachleuten des TÜV Rheinland und des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren eine großangelegte Kontrolle von Motorradfahrern auf der Panoramastraße (L 218) durch. Hauptaugenmerk lag dabei auf dem technischen Zustand der Maschinen. Für Gespräche präventiver Art standen Beamte der Verkehrsunfallprävention sowie Vertreter des Bundesverbandes der Motorradfahrer Deutschland zur Verfügung.
Zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr wurden 115 Motorräder samt Fahrer oder Fahrerin überprüft. Eine 21-Jährige aus Grevenbroich, ein 26-Jähriger aus Geilenkirchen, ein 34-Jähriger aus Köln sowie ein 48-Jähriger aus Heinsberg hatten die Kennzeichenschilder an ihren Maschinen so unzulässig falsch angebracht, dass die Erkennbarkeit stark beeinträchtigt wurde. Sie erwartet nun eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs, über die die Staatsanwaltschaft weiter entscheiden wird. Bei acht Fahrern im Alter zwischen 25 und 56 Jahren sowie einer 26-jährigen Fahrerin waren die Geräuschemissionen der Auspuffanlagen auffällig. Schallpegelmessungen der amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV Rheinland bestätigten die Vermutungen. Alle Messungen ergaben Werte von über 100 Dezibel, was deutlich zu laut und damit unzulässig ist. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass die Fahrer ihre Db-Eater (Geräuschminderer) aus der Auspuffanlage entfernt hatten. Sieben der Probanden führte diese jedoch samt entsprechendem Werkzeug in der Sitzbank mit. Die beiden Fahrer, die den ordnungsgemäßen Zustand der Auspuffanlage nicht herstellen konnten, bestellten sich einen Anhänger zum Abtransport der Maschinen. Die vier Deutschen, vier Niederländer sowie einen Belgier erwarten jetzt Anzeigen wegen Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung beziehungsweise gegen das Landesimmissionsschutzgesetz. Die ausländischen Motorradfahrer hinterlegten daher vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 205 Euro. Angemerkt sei noch, dass einigen Fahrern ihre Maschinen wohl selber zu laut waren. Sie verschlossen ihre Ohren vor Aufziehen des Helmes mit entsprechenden Stöpseln. Ein weiterer Kradfahrer, ein 45-Jähriger aus Aachen, war mit einer gänzlich unzulässigen Auspuffanlage unterwegs. Auch er musste sich um den Abtransport des Motorrades kümmert und sieht nun einer Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis entgegen. Gegen einen 50-jährigen Niederländer sowie zwei Fahrer aus Mönchengladbach, 34 und 66 Jahre alt, wird ermittelt, weil am Helm befindliche Dashcams im Dauerbetrieb die jeweiligen Fahrten aufzeichneten. Dauerhafte, anlasslose Aufzeichnungen sind gemäß eines BGH-Urteils von Mai 2018 unzulässig und verstoßen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Die Speicherkarten wurden zu Beweiszwecken sichergestellt. Der Niederländer musste das dafür vorgesehene Bußgeld in Höhe von 500 Euro an Ort und Stelle in Form einer Sicherheitsleistung begleichen. Die beiden anderen werden entsprechende Bescheide des Landesamtes für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten. Nachdem noch ein abgefahrener Reifen, abgelaufene TÜV-Plaketten, fehlende Beleuchtung sowie nicht mitgeführte Führerscheine und Fahrzeugscheine geahndet worden waren, wurde die Kontrolle - für diesen Tag - beendet.