Symbolbild Polizei

Herzogenrath: Am Samstagabend (27.03.2021) betätigten zunächst unbekannte Personen aus einer Telefonzelle in Herzogenrath-Merkstein unzählige Male den Polizeinotruf und beleidigten dabei einen Beamten der Polizeileitstelle.

Durch Polizeikräfte wurden zwei Personen (18 und 19 Jahre) auf frischer Tat in der besagten Telefonzelle angetroffen. Diese flüchteten zunächst vor den uniformierten Polizisten, liefen dabei allerdings den zivilen Polizisten in die Arme. Bei ihrer Festnahme wurden beide Tatverdächtige leicht verletzt. Nach erfolgter Personalienfeststellung wurden sie vor Ort entlassen. Gegen sie wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Hinweis der Polizei:

Die Polizei weist darauf hin, dass die Notrufe 110 und 112 ausschließlich in entsprechenden Notsituationen erfolgen dürfen. Liegen diese nicht vor, wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen § 145 StGB Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln eingeleitet. Darüber hinaus prüfen die betroffenen Organisationen grundsätzlich, ob durch den Einsatz angefallene Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.

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