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Auslandsreisen: Mit Beginn der Sommerferien startet die Reisewelle, und auch viele Hunde und Katzen fahren mit in den Urlaub. Dabei ist zu beachten, dass seit Ende 2014 eine neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren ins Ausland gilt, die sich mit den tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr befasst.


Blauen Heimtierpass modifizieren lassen

Der altbekannte "blaue Heimtierpass" bleibt dabei nach wie vor erhalten, wurde aber in einigen Teilen modifiziert. Zur Vereinfachung gilt die Übergangsregelung, dass alle vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten Ausweise mit bestimmten Modifikationen, die der Tierarzt vornimmt, ihre Gültigkeit grundsätzlich behalten.
Flugpatenschaften sind problematisch

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Verbringen von Hundewelpen unter 15 Wochen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland nicht mehr zulässig ist, weil diese Tiere noch nicht über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen. Dr. Elke Schelthoff, Tierschutzbeauftragte des Kreises Düren, kritisiert daher ausdrücklich den Kauf von Tieren aus dubiosen Herkunftsbeständen.

Zudem warnt sie vor sogenannten "Flugpatenschaften", also dem Transportieren von Hunden oder Katzen im Flugzeug, um diese dann bei der Ankunft in Deutschland an hiesige Tierschutzorganisationen zu übergeben. Diese Patenschaften sind nicht zulässig und können trotz gut gemeintem Tierschutzgedanken großen Ärger nach sich ziehen.

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