Verkehr: Jedes Jahr kommt es an Bahnübergängen zu rund 200 Unfällen – jeder Vierte davon endet tödlich.

Verglichen mit Unfällen im Straßenverkehr ist diese Zahl zwar gering, doch viele Unfälle sind vermeidbar, denn über 90 Prozent sind auf Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmer zurückzuführen. Leichtsinn, Unaufmerksamkeit und Unkenntnis sind dabei die häufigste Ursache.

Trotz aller Vorkehrungen zeigen Umfragen, dass vielen Verkehrsteilnehmern die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen nicht richtig bekannt sind.

Um einen Zusammenprall mit dem Zug zu verhindern, sind die Einschaltzeiten der technischen Bahnübergangssicherungsanlagen mit Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen mit und ohne Halbschranken entsprechend gesteuert. Diese Berechnungen sind in den Regelwerken vorgeschrieben. Häufig wird jedoch die Dauer der Rotphasen und Schrankenschließzeiten unterschiedlich wahrgenommen. Gerade unter Zeitdruck wird die tatsächliche und die subjektiv „gefühlte“ Wartezeit oft als doppelt so lang empfunden. Jeder achte Unfall in Deutschland geht auf die Ursache zurück, dass Halbschranken noch schnell umfahren werden.

An einigen Bahnübergängen kommt es häufiger vor, dass Fußgänger die geschlossenen Schranken ignorieren und die Gleise sogar trotz eines herannahenden Zuges passieren. Dieses lebensgefährliche Verhalten wird den Fußgänger oder Radfahrer 350 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg kosten. Der Aufenthalt auf den Gleisen oder deren verkehrswidriges Überschreiten oder Überfahren kann aber auch schon einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und damit eine Straftat darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn der Zugführer zur Schnellbremsung gezwungen wurde.

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