Bild von Barbara Mullings auf Pixabay

Unabhängig davon, ob es sich um ein Hochhaus oder eine Baustelle handelt: Arbeiter, die ihre Tätigkeit in großer Höhe ausführen, sind stets einer besonderen Gefahr ausgesetzt. Immer wieder wird so von Absturzunfällen berichtet. Eine professionelle Absturzsicherung stellt daher eine absolute Pflicht dar.

Die Auswertungen der BG BAU, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, zeigen dabei, welche großen Gefahren von Höhenarbeiten ausgehen. Die BG Bau hat so im Jahr 2016 ganze 8.000 Absturzunfälle registriert, wobei 29 von diesen tödlich ausgingen. Die meisten der Unfälle passieren dabei im Baugewerbe auf Gerüsten und Leitern. Allerdings stürzen auch viele der Beschäftigten von Treppen oder Dächern.

Dies macht deutlich, dass die genaue Höhe für Absturzunfälle keine Rolle spielt. Auch aus geringen Höhen kann ein Absturz bereits schwerwiegende Verletzungen oder sogar einen tödlichen Ausgang nach sich ziehen. Die Wichtigkeit der Sicherheitsmaßnahmen, wie eine persönliche Absturzsicherung, ist daher keinesfalls zu unterschätzen.

Persönliche Schutzausrüstung und Absturzsicherung

Auch bei Tiefen, beispielsweise in Form eines Brunnenschachtes, besteht das Risiko eines Absturzes. In Brauereien ist es zum Beispiel in regelmäßigen Abständen nötig, die Fässer zu reinigen. Dabei kommt es jedoch leider immer wieder vor, dass der ausführende Mitarbeiter ohnmächtig wird. Grund dafür sind ein Mangel an Sauerstoff oder auch giftige Gase, die in die unteren Bereiche der Fässer absinken. Ein Retter, der in das Fass hineinsteigt, könnte so ebenfalls ohnmächtig werden. Unverzichtbar ist deswegen eine Rettungsausrüstung inklusive Absturzsicherung, die dafür sorgt, dass auch Personen, die ihr Bewusstsein verlieren, noch aufrecht hängen.

Die persönliche Schutzausrüstung spielt eine maßgebliche Rolle, wenn es darum geht, die Arbeiter vor Gefahren zu schützen und Unfällen vorzubeugen. Die Grundlage wird durch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die technischen Normen geschaffen, durch welche ein Mindeststandard im Bereich der Sicherheit gewährleistet wird. Daneben existieren auch grenzübergreifend geltende, europäische Richtlinien, welche die deutschen Regelwerke prägen. Zum Beispiel umfasst so die PSA-Richtlinie 89/686/EWG klare Regelungen hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen.

Absturzsicherung: Vorschriften und Regeln

Unter anderem werden die Maßnahmen, um die Arbeiter vor Abstürzen zu schützen, in der Technischen Regel ASR A2.1. definiert. Durch diese Vorschrift wird die Höhe von Umwehrungen zur Arbeitersicherheit im Verhältnis zu der Absturzhöhe bestimmt. Somit muss im Vorfeld die besagte Absturzhöhe stets ermittelt werden.

Laut der ASR A2.1. muss ebenfalls eine bestimmte Rangfolge hinsichtlich der Maßnahmen zum Absturzschutz eingehalten werden. So genießen technische und bauliche Maßnahmen vor individuellen und organisatorischen Schritten stets Vorrang. Das bedeutet, dass Auffangeinrichtungen und Absturzsicherungen die höchste Priorität besitzen. Falls eine Einrichtung nicht möglich ist, müssen persönliche Absturzschutzausrüstungen als individuelle Maßnahme genutzt werden. Welche persönliche Schutzausrüstung gegen einen Absturz geeignet ist, ergibt sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.

Abhängig von der jeweiligen Branche werden auf dem Markt verschiedene Absturzsicherungen angeboten. Die persönliche Schutzausrüstung spielt neben den technischen und baulichen Maßnahmen ebenfalls eine essentielle Rolle. Wichtig ist, dass Anwender stets einen passgenauen Schutz nutzen und auch seine Handhabung vollumfänglich beherrschen.

Hilfreiche Weiterentwicklungen und Innovationen im Bereich des Anseilschutzes sorgen heutzutage für eine erhöhte Sicherheit. Verantwortlich sind dafür vor allem neue Fertigungsverfahren und Werkstoffe. Allerdings müssen die Produkte aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung dennoch stets auf ihre Funktionstüchtigkeit vor dem Einsatz überprüft werden. Für Verschleiß kann nämlich nicht nur die allgemeine Nutzung sorgen, sondern ebenfalls bestimmte Umwelteinflüsse, wie Sonneneinstrahlung oder eine unsachgemäße Lagerung.

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