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Köln: Angesichts der zu erwartenden Besucher*innen auf den Weihnachtsmärkten und in den zentralen Einkaufsstraßen ab dem ersten Adventswochenende führt die Stadt Köln in diesen Bereichen eine Maskenpflicht ein. Diese gilt ab morgen, Freitag, 26. November 2021.

Per Allgemeinverfügung wird daher geregelt: Für die Kölner Fußgängerzonen Schildergasse, Hohe Straße und Wallrafplatz wird angeordnet, dass von 10 bis 22 Uhr eine Maske zu tragen ist.

Es wird angeordnet, dass auf den Weihnachtsmärkten nachfolgend aufgeführten außer bei der Einnahme von Speisen und Getränken im Stehen oder Sitzen eine Maske zu tragen ist.

Es muss sich mindestens um eine medizinische Maske handeln. Nähere Bestimmungen und Regelungen zu den Ausnahmen ergeben sich aus § 3 CoronaschVO. Die Anordnungen für die Einkaufsstraßen treten mit Ablauf des 23.12. 2021, und für die Weihnachtsmärkte mit Beendigung des jeweiligen Weihnachtsmarktes außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln zum Betreten der Weihnachtsmärkte unter 2G wird aufgehoben, da an ihre Stelle nun die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW tritt. Dies hat Auswirkungen auf die Zugangsregeln für Kinder. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von 2G ausgenommen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln

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