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Bund: Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Jobcenter angewiesen worden, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Diese Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Betracht.

Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf die Grundsicherung angewiesen sind, dürfen in der Corona-Pandemie nicht abgehängt werden. Dafür wurde im vergangenen Sommer der DigitalPakt Schule um 500 Millionen Euro aufgestockt. Er unterstützt die Länder dabei, Schulen mit entsprechenden Geräten für bedürftige Kinder auszustatten.

Doch auch dort, wo dies noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, müssen Bildungschancen gewahrt bleiben. Die Weisung für die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten ist eine pragmatische Lösung, um den Kindern den Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen. Digitaler Unterricht muss für alle Kinder möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern.

Die Weisung gilt

  • bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
  • falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
  • im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör

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