Maria Wallraff, Vorsitzende des Bürgerausschusses der Stadt Düren, (der über die Bürgeranträge berät und entscheidet), Bürgermeister Paul Larue und Bürgerbüro-Leiter Hans-Jörg Feltes (rechts) stellten die neue Broschüre „Der Bürgerausschuss in der Stadt Düren“ vor.

Düren: Neben den bewährten Formen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Düren durch das Aktive Ideen- und Beschwerdemanagement und der wöchentlichen Bürger-Sprechstunde des Bürgermeisters gibt es auch die Möglichkeit, einen Bürgerantrag an den neu eingerichteten Bürgerausschuss der Stadt Düren zu stellen.

„Bei diesen drei wesentlichen Elementen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger unterscheiden wir zwischen Anliegen, die unmittelbar an die Verwaltung gerichtet werden, wofür das Aktive Ideen- und Beschwerdemanagement und die Sprechstunde des Bürgermeisters eingerichtet wurden, und Anliegen, die politisch behandelt werden sollen. Für diese kann ein Bürgerantrag gestellt werden“, erklärte Bürgermeister Paul Larue bei der Vorstellung der Broschüre, die an allen Stellen der Stadtverwaltung mit Publikumsverkehr erhältlich ist.
Maria Wallraff, Vorsitzende des Bürgerausschusses, erläuterte die in dieser Broschüre zusammengefassten Informationen zum Bürgerantrag. „Jeder, auch Minderjährige, Ausländer und Staatenlose, Vereine und Initiativen können mittels eines Bürgerantrags Anregungen und Beschwerden zu einem Thema, das in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Düren fällt, einreichen.“ Der Antrag kann formlos  per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular gestellt werden, wobei eindeutig darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW handelt, und er muss schriftlich eingereicht werden.
Über die Bürgeranträge wird in Düren vom Bürgerausschuss in dessen öffentlichen Sitzungen beraten. Zuvor hat der Antragsteller die Möglichkeit, in einem höchstens zehnminütigen Wortbeitrag seinen Antrag kurz zu erläutern, der dann beraten wird, wobei auch Fachleute aus der Verwaltung zur Verfügung stehen. Stellungnahme oder Entscheidung des Bürgerausschusses geht dem Antragsteller schriftlich zu.
In der Broschüre, die das Bürgerbüro der Stadt Düren, herausgegeben hat, findet sich die Adresse, an die der Bürgerantrag schriftlich zu richten ist:

Bürgerausschuss der Stadt Düren
Dezernat Bürgermeister
Sitzungsbüro
Markt 2
52349 Düren
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