Hambach / Morschenich: Aufgrund der in der Vergangenheit verübten, teils massiven Straftaten, der Vorbereitung und auch die Verabredung solcher, hat die Aachener Polizei den Hambacher Forst und seine unmittelbare Umgebung nach § 12 PolG als "gefährlichen Ort" eingestuft.

 

Aus dieser Einstufung der Örtlichkeit ergibt sich die Rechtsgrundlage für die Polizei, dass Personen, die sich dort aufhalten, angehalten und kontrolliert werden dürfen. Dies gilt auch für die Durchsuchung mitgeführter Fahrzeuge und sonstiger Gegenstände. Die polizeilichen Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr und der Verhinderung von weiteren auch heute wieder begangenen schweren Straftaten. Die Polizei führt deshalb an verschiedenen Stellen Kontrollen im Bereich des Hambacher Forstes und der näheren Umgebung durch. Das Versammlungsgesetz schützt hier nicht vor Kontrollen, da diese nicht zur Beeinträchtigung der Versammlung durchgeführt werden, sondern zur Verhinderung schwerer Straftaten. Allen Versammlungsanmeldern wird angeboten außerhalb des "gefährlichen Ortes" ihre Mahnwachen etc. abzuhalten, dann ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zugang unkontrolliert möglich. Bleiben die Versammlungen innerhalb des "gefährlichen Ortes", ist mit Personalienfeststellungen und Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr nach PolG zu rechnen. Heute Mittag berichteten Arbeiter einer am Hambacher Forst tätigen Baufirma, dass sie von einer Gruppe Unbekannter angegriffen worden seien. Die Personen schossen mit Zwillen und warfen mit Steinen, Bitumengefäßen und Molotowcocktails in Richtung der Arbeiter und ihres Arbeitsfahrzeuges. Ein Brandsatz beschädigte den Radlader; die Arbeiter blieben unverletzt. Mitarbeiter des RWE- Werkschutzes verfolgten die in den Wald flüchtenden Angreifer und wurden von diesen mit Molotowcocktails beworfen. Sie brachen daraufhin die Verfolgung ab und verständigten die Polizei. Im Nachmittag wurden vier Personen an der Abbruchkante zum Tagebau angetroffen; die Identität der Personen wurde festgestellt, anschließend erhielten sie einen Platzverweis und verließen die Örtlichkeit. Während der Maßnahme wurden die eingesetzten Beamten von einer Gruppe von ca. 15 vermummten Steinewerfern angegriffen. Es wurde niemand verletzt; nach dem Bewurf flohen die Täter zurück in den Wald. Die Kriminalpolizei hat in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen.

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