Hambach / Morschenich: Räumung Hambacher Forst: Kreis Düren und Stadt Kerpen handeln auf Weisung des Ministeriums Kreis Düren/Kerpen. Der Kreis Düren und die Stadt Kerpen werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) angewiesen, ab dem 13. September bauliche Anlagen aus dem Hambacher Forst zu entfernen.

 

Darunter fallen beispielsweise Baumhäuser, feststehende Zelte oder Lagerplätze. Der Kreis Düren und die Stadt Kerpen haben heute (12.9.) eine entsprechende Weisung erhalten. Das Ministerium stellt fest, dass es sich bei den Baumhäusern um bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung NRW handele. Zur Begründung heißt es, die Anlagen seien direkt oder indirekt mit dem Boden verbunden sowie ortsfest und dauerhaft errichtet. Das Ministerium ist der Auffassung, dass von den illegal errichteten Bauten eine akute und konkrete Gefahr für Leib und Leben der dortigen Besetzer ausgehe, weil sie gegen brandschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Unter anderem fehlten Rettungstreppen. Aufgrund des unwegsamen Geländes könnten die Feuerwehr und Rettungskräfte in einem etwaigen Notfall die Unglücksstellen nicht schnell genug oder gar nicht erreichen. Weiter, so das Ministerium, verfügten die Baumhäuser nicht über die notwendigen Fensterbrüstungen oder sonstige Schutzvorrichtungen (Umwehrungen) und Absturzvorrichtungen. Auch daraus ergäben sich konkrete Gefahren für die derzeitigen Bewohner. Zu dieser Auffassung gelangte das MHKBG nach einer erneuten Prüfung unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse und einer Ortsbesichtigung. Dies ist eine neue Rechtseinschätzung. Zuvor galten die Bauten nicht als bauliche Anlagen. Die Weisung, die Bauten im Hambacher Forst zu entfernen, gilt unverzüglich. RWE will ab Mitte Oktober im Hambacher Forst Reste des noch stehenden Waldes roden. Das Gebiet ist seit 2012 von Aktivisten, die zum Teil in den Baumhäusern leben, besetzt.

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