Titz (pm/pol) Alter schützt nicht immer vor Torheit. Den Beweis lieferte am Dienstagabend ein 60 Jahre alter Rollerfahrer, der gegen seine eigene Lebenserfahrung vieles falsch machte und sich deswegen einen Krankenhausaufenthalt einhandelte.

 

Verkehrsteilnehmer fanden gegen 22:15 Uhr einen Blut überströmten Mann an der Einmündung L 12/ L 213 bei Rödingen auf dem Boden liegend vor. Neben einer offensichtlichen Kopfverletzung klagte der Verletzte über weitere beträchtliche Schmerzen. Der hinzu gerufene Rettungsdienst transportierte ihn nach der Erstversorgung in ein Krankenhaus, wo er mit nicht unerheblichen Körperschäden stationär verbleiben musste. Wie inzwischen feststeht, hatte der im benachbarten Rhein-Erft-Kreis lebende 60-Jährige mit seinem Motorroller die L 12 von Rödingen kommend befahren. Als er dann auf die L 213 in Richtung Bettenhoven abbiegen wollte, kam er an der Mittelinsel gänzlich selbstverschuldet zu Fall.

Das könnte auch daran gelegen haben, dass der Zweiradfahrer stark alkoholisiert war. Ein Alcotest ergab bei ihm einen Wert von 1,26 Promille in der Atemluft. Noch im Krankenhaus wurde ihm zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen. Das Ganze wäre vielleicht noch halbwegs glimpflich ausgegangen, wenn der Gestürzte wenigstens den Schutzhelm auf dem Kopf getragen hätte. Statt dessen transportierte er diesen jedoch im Ablagefach unter der Sitzbank seines Rollers. Dabei hätte er aus Schaden klug werden können, denn bereits vor Jahren war ihm die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt bereits entzogen und bislang nicht wieder erteilt worden. Jetzt sieht er sich erneut einem Strafverfahren ausgesetzt.

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