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Düren: Das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren weist noch einmal auf die Anmeldetermine für die schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2021/2022 hin.

Die Anmeldung der Schulneulinge für den Bereich der Stadt Düren erfolgt von Montag, 21.09.2020, bis Donnerstag, 24.09.2020, von 10 Uhr bis 12 Uhr in der jeweiligen Grundschule. Für die Schulen der Grundschulverbünde gilt bei Bedarf eine verlängerte Anmeldezeit bis Freitag, den 25.09.2020. Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich.

Aufgrund der Corona-Situation finden die Schulanmeldungen in diesem Jahr nur mit Termin statt.

Zum Schuljahr 2021/2022 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren sind.

Nach dem 30. September 2015 geborene Kinder können ebenfalls angemeldet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung der Schulfähigkeit.

Zur Schulanmeldung haben die Eltern vom Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren ein Benachrichtigungsschreiben mit Hinweis auf diese Regelung erhalten.

Es steht den Eltern weiterhin die Wahl der Grundschule und der Schulart (Städt. Kath. Grundschule oder Städt. Gemeinschaftsgrundschule) für ihr Kind frei. Den Rahmen bildet dabei die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule. Die Eltern werden gebeten, früh mit der Schule einen Termin zu vereinbaren. Hierbei kann in Abstimmung mit der Schule die Anmeldung des Kindes bereits vor dem Anmeldezeitraum erfolgen, um Wartezeiten zu vermeiden. Nach Möglichkeit sollte aber nur ein Elternteil das Kind zur Anmeldung begleiten.

Für die Anmeldung sind das Benachrichtungsschreiben der Stadt Düren, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass des anmeldenden Elternteils sowie die ausgefüllte „Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht“ (diese Erklärung haben die Eltern zusammen mit der Benachrichtigung erhalten) vorzulegen.

Für alle Schulbesuche gelten die Corona-Schutzvorschriften, also Beachtung der Abstandsregelungen, Handdesinfektion beim Betreten der Schule sowie Tragen der Mund-Nasen-Maske.

Soll das Kind eine Privatschule besuchen, so werden die Eltern gebeten, sich bei dieser Schule nach dem Anmeldeverfahren zu erkundigen.

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