Kreis Düren: Immer wieder kommt es vor, dass Nutztierhalter ihrer Verpflichtung, ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse anzumelden, nicht nachkommen. Daher möchte das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren noch einmal aufklären.

Zu Nutztieren zählen neben den bekannten Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen auch Geflügel wie Hühner und Gänse. Aber auch Bienen, Gehegewild, Pferde oder auch exotischere Tiere wie Alpakas zählen dazu. Jeder, der solche Tiere hält, muss dies jährlich der Tierseuchenkasse melden. Dabei ist die Anzahl der gehaltenen Tiere unerheblich. Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe, beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.

Da eine Übermittlung der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Tiere an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nicht kontinuierlich erfolgt, ist es erforderlich, seinen Tierbestand auch beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren mit der Angabe der erhaltenen Tierseuchenkassennummer anzumelden. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage des Kreises Düren zu finden (https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/39/Tierseuchen.php). "Nur wenn alle Tierhalter bekannt sind, kann im Falle einer Tierseuche schnell und umfassend reagiert werden, damit umgehend die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden können", sagt Dr. Elke Schelthoff, Tierschutzbeauftragte des Kreises Düren.

Die Meldung bei der Tierseuchenkasse kann elektronisch erfolgen unter:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/

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